Hallo,
Angenommen, jemand ist seit ca. 1 Jahr privat/persönlich für eine Heizungsanlage zuständig. Öl -> Tank vorhanden.
Die Tanks seien von ca. 2018, das Heberschutzventil vermutlich noch viel älter.
Jetzt wird die Anlage geprüft (TÜV), dabei sind die Unterlagen zu den Tanks nicht gleich zur Hand. Dies wird aber _nicht_ bemängelt.
Am Heberschutzventil war wohl etwas falsch eingestellt; das geht auf einen Serviceeinsatz zurück, bei dem die Heizung anscheinend kein Öl bekam und das korrigiert wurde. Der Prüfer hat diese Einstellung eigenhändig korrigiert.
Jetzt ist wohl alles in Ordnung, aber der verbleibende Mangel ist, ...
dass zum Heberschutzventil noch eine Bescheinigung über den Einbau durch einen Fachbetrieb eingebaut sein muss.
Da wäre ich neugierig: Seit wann gibt es dafür eine Fachbetriebspflicht? Mit Sicherheit wurde da alles durch Betriebe installiert - aber nur wenn es eine Fachbetriebspflicht gab, gab es auch Einbaubescheinigungen und bestimmte Anforderungen an diese Fachbetriebe. Wenn das Teil so alt ist, dass es damals noch keine Fachbetriebspflicht gab, muss es dann ersetzt werden?
Falls es hilft, Bundesland Hessen. Aber einschlägige Hinweise, Links, Quellen, praktische Erfahrungen wären schon hilfreich - mir ist klar, dass kaum jemand mal schnell eine umfassende Antwort geben kann.
danke ...