Einbaubescheinigung Fachbetrieb Heberschutzventil

  • Hallo,

    Angenommen, jemand ist seit ca. 1 Jahr privat/persönlich für eine Heizungsanlage zuständig. Öl -> Tank vorhanden.

    Die Tanks seien von ca. 2018, das Heberschutzventil vermutlich noch viel älter.

    Jetzt wird die Anlage geprüft (TÜV), dabei sind die Unterlagen zu den Tanks nicht gleich zur Hand. Dies wird aber _nicht_ bemängelt.

    Am Heberschutzventil war wohl etwas falsch eingestellt; das geht auf einen Serviceeinsatz zurück, bei dem die Heizung anscheinend kein Öl bekam und das korrigiert wurde. Der Prüfer hat diese Einstellung eigenhändig korrigiert.

    Jetzt ist wohl alles in Ordnung, aber der verbleibende Mangel ist, ...

    dass zum Heberschutzventil noch eine Bescheinigung über den Einbau durch einen Fachbetrieb eingebaut sein muss.

    Da wäre ich neugierig: Seit wann gibt es dafür eine Fachbetriebspflicht? Mit Sicherheit wurde da alles durch Betriebe installiert - aber nur wenn es eine Fachbetriebspflicht gab, gab es auch Einbaubescheinigungen und bestimmte Anforderungen an diese Fachbetriebe. Wenn das Teil so alt ist, dass es damals noch keine Fachbetriebspflicht gab, muss es dann ersetzt werden?

    Falls es hilft, Bundesland Hessen. Aber einschlägige Hinweise, Links, Quellen, praktische Erfahrungen wären schon hilfreich - mir ist klar, dass kaum jemand mal schnell eine umfassende Antwort geben kann.

    danke ...

  • Hallo,

    es gibt seit dem 01.08.2017 eine Bundeseinheitliche Regelung für Heizölverbraucheranlagen. Ich möchte dir mal die Wichtigen Punkte zusammenfassen.

    • Auslaufendes Heizöl gefährdet das Grundwasser Deswegen müssen Heizöltanks gemäß § 62 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) so beschaffen, eingebaut, aufgestellt, unterhalten und betrieben werden, dass es zu keiner Verunreinigung der Gewässer kommen kann.
    • Der Betreiber ist für die Tanksicherheit verantwortlich. Per Gesetz gilt: Wer einen Heizöltank betreibt, ist auch für dessen Sicherheit verantwortlich!
    • Nach § 45 Abs. 1 AwSV dürfen Heizöltanks von mehr als 1.000 Litern Tankvolumen nur von zugelassenen Fachbetrieben nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG) errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt werden. Der Gesetzgeber nennt dies "Fachbetriebspflicht".
    • Der Betreiber ist selbst dafür verantwortlich, dass die Prüfvorschriften eingehalten werden.

    Wenn jetzt eine Bescheinigung fehlt und diese vom TÜV verlangt wird, ist es denke ich der einfachste Weg, das Heberschutzventil von einem zugelassen Fachbetrieb tauschen zu lassen.

    Grüße Sven